Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

hantig | 3D-Druck, Textilveredelung, Objektveredelung & Technische Beratung

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen

Stefan Nester
hantig
Erzgießereistraße 26
80335 München
E-Mail: kontakt@hantig.store

(nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die angebotenen Leistungen geschlossen werden.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern nachfolgend nicht ausdrücklich unterschieden wird.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Der Anbieter erbringt unter dem Markennamen „hantig" folgende Leistungen:

2.1 Individueller 3D-Druck

  • Herstellung von Dekorationsobjekten und individuellen Produkten mittels FDM- und/oder SLS-3D-Druckverfahren
  • Erstellung individueller Topografiekarten mit GPS-getrackten Routen oder nach Kundenvorgabe
  • Anfertigung nach Kundenentwurf oder in Abstimmung mit dem Anbieter entwickelten Designs

2.2 Textilveredelung

  • Bedrucken von Textilien mittels Siebdruckverfahren
  • Bedrucken von Textilien mittels DTF-Druckverfahren
  • Verarbeitung kundeneigener Textilien sowie Beschaffung geeigneter Rohlinge nach Absprache

2.3 Objektveredelung (UV-DTF)

  • Bedrucken und Veredeln von Objekten aus diversen Materialien – insbesondere Kunststoff, Holz, Glas und Keramik – mittels UV-DTF-Verfahren
  • Anbringen von Transfers auf Tassen, Flaschen, Schildern und vergleichbaren Oberflächen

2.4 Technische Beratung & Ingenieurdienstleistungen

  • Technische Beratung für Kunden und Unternehmen in den Bereichen Drucktechnologie, Produktentwicklung, Prozessentwicklung und Projektmanagement
  • Betrieb eines Ingenieurbüros im Sinne der Gewerbeanzeige; Erbringung von Ingenieurdienstleistungen nach Einzelauftrag
  • Erstellung von Konzepten, Analysen, Gutachten und Empfehlungen im vereinbarten Leistungsumfang
  • Begleitung von Entwicklungs- und Fertigungsprozessen sowie Unterstützung bei der Lieferantenauswahl und Qualitätssicherung

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Anbieters. Bei physischen Produkten können Maße, Farben und Materialien je nach technischer Machbarkeit geringfügig von Mustervorlagen abweichen. Bei Dienstleistungen richtet sich der Umfang ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in Angebotsdokumenten stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er eine Bestellung per E-Mail, über ein Kontaktformular oder auf einem anderen vereinbarten Kommunikationsweg übermittelt.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Annahme des Angebots ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

(4) Bei Aufträgen mit individueller Gestaltung (z. B. persönliche Topografiekarten, eigene Motive) ist der Anbieter berechtigt, vor Produktionsbeginn eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.

(5) Bei Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen kommt der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot; mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Die Umsätze des Anbieters sind nach § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung). Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen; ein gesonderter Steuerausweis erfolgt nicht. Auf diesen Umstand wird auf Rechnungen gesondert hingewiesen.

(2) Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(3) Der Anbieter akzeptiert folgende Zahlungswege: Überweisung, PayPal sowie weitere im Angebot genannte Methoden.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Gegenüber Unternehmern kann darüber hinaus ein Pauschalbetrag von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden; gegenüber Verbrauchern ist diese Pauschale nach § 288 Abs. 5 S. 3 BGB ausgeschlossen.

(5) Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen, sofern keine Freigrenze vereinbart wurde.

(6) Bei Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen erfolgt die Abrechnung wahlweise nach Aufwand (Stunden- oder Tagessatz gemäß Angebot) oder als Pauschalhonorar. Reisekosten und Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Beruht die Leistung auf Kundenvorgaben (z. B. GPS-Dateien, Druckvorlagen, eigene Motive), hat der Kunde diese rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Dateiqualität bereitzustellen.

(2) Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Nutzungs- und Urheberrechte an den übermittelten Daten und Vorlagen verfügt und stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

(3) Werden kundeneigene Textilien oder Objekte zur Veredelung eingesandt, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Vorschäden oder materialbedingte Druckunverträglichkeiten, sofern kein Verschulden des Anbieters vorliegt.

(4) Änderungswünsche nach Produktionsbeginn können nur berücksichtigt werden, soweit sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind. Anfallende Mehrkosten trägt der Kunde.

(5) Bei Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen hat der Kunde alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen sowie Änderungen relevanter Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen, die aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

§ 5a Vertraulichkeit

(1) Diese Regelung gilt für alle Vertragsverhältnisse, insbesondere für Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrages erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Prozess- und Projektinformationen – für die Vertragslaufzeit und die in Absatz 4 bestimmte Nachlauffrist geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Namen des Kunden und die Art der erbrachten Leistung (ohne Nennung vertraulicher Inhalte) als Referenz zu verwenden. Gegenüber Unternehmern genügt es, wenn der Kunde dieser Verwendung nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenüber Verbrauchern (natürlichen Personen) ist die namentliche Nennung nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung zulässig (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

(3) Auf Wunsch des Kunden schließen beide Parteien vor Leistungsbeginn eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ab.

(4) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrages sowie für drei Jahre nach dessen Beendigung.

§ 6 Lieferung und Versand

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verträge über die Lieferung physischer Waren (Abschnitte 2.1 bis 2.3). Für Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen gelten die individuell vereinbarten Leistungsfristen.

(1) Lieferzeiten sind, sofern kein verbindlicher Termin vereinbart wurde, unverbindliche Angaben. Die angegebenen Fristen beginnen mit Eingang der vollständigen Bestellinformationen und – sofern vereinbart – der Anzahlung.

(2) Die Versandgefahr geht bei Verbrauchern erst mit Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bereits mit Übergabe an den Transporteur über.

(3) Kommt es durch höhere Gewalt, Materialengpässe oder technische Störungen zu Lieferverzögerungen, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren und eine neue Lieferfrist mitteilen.

(4) Selbstabholung ist nach vorheriger Absprache möglich.

§ 7 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

7.1 Allgemeiner Hinweis

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.

7.2 Widerrufsrecht bei Dienstleistungen (Beratung & Ingenieurleistungen)

Bei Verträgen über Dienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

7.3 Ausschluss des Widerrufsrechts bei individualisierten Waren

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für:

  • Individuelle Topografiekarten mit persönlichen GPS-Routen
  • 3D-Drucke nach individuellen Kundenentwürfen oder mit persönlicher Beschriftung
  • Textilveredelungen und Objektveredelungen mit kundeneigenem Motiv oder Personalisierung

7.4 Widerrufsrecht bei Standardprodukten (Waren)

Soweit standardisierte Produkte ohne individuelle Anpassung angeboten werden, gilt folgende Widerrufsbelehrung:

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verträge über die Lieferung physischer Waren.

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters. Bei Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt; dieser darf die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, tritt jedoch sämtliche daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber an den Anbieter ab.

§ 9 Gewährleistung und Reklamation

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Gegenüber Unternehmern hat der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beilage von Fotos anzuzeigen; die Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren; eine vertragliche Verkürzung der Rügefrist findet insoweit nicht statt.

(3) Leichte, druckbedingte Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis sowie fertigungsbedingte Materialtoleranzen (z. B. bei 3D-gedruckten Objekten) stellen keinen Mangel dar, sofern sie das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigen.

(4) Mängel, die auf fehlerhaften oder ungeeigneten Kundendaten beruhen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

(5) Im Falle eines berechtigten Mangels kann der Kunde Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung verlangen (§ 439 Abs. 1 BGB). Der Anbieter kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Anbieter sie zu Unrecht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Schaden arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.

(4) Für den Verlust von kundeneigenen Vorlagen oder Dateien, die nach Auftragsabschluss nicht gesondert angefordert werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung, sofern der Verlust nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruht. Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Bei Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen schuldet der Anbieter eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern kein Erfolg ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde (Dienstvertrag, kein Werkvertrag).

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Entwürfe, Dateien und Designs, die der Anbieter eigenständig erstellt, bleiben urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(2) Vervielfältigung, Weiterveräußerung oder gewerbliche Nutzung von Entwürfen des Anbieters ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist untersagt.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, fertiggestellte Produkte zu Referenzzwecken in sozialen Medien und auf der eigenen Website zu veröffentlichen, sofern der Kunde dieser Verwendung nicht ausdrücklich widerspricht. Soweit Produkte personenbezogene Daten enthalten oder Rückschlüsse auf den Kunden zulassen (z. B. GPS-Routen mit identifizierbaren Standorten), erfolgt eine Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich Erhebung, Speicherung und Nutzung) erfolgt auf Grundlage der jeweils einschlägigen gesetzlichen Erlaubnistatbestände der DSGVO, insbesondere zur Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie auf Basis berechtigter Interessen des Anbieters (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Anbieter ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Näheres – insbesondere zu Betroffenenrechten – regelt die gesonderte Datenschutzerklärung, die auf der Website des Anbieters abrufbar ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers eingeschränkt werden.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz des Anbieters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Gegenüber Verbrauchern bleiben mündliche Individualabreden nach § 305b BGB vorrangig.

(5) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).

Stand: März 2026